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Aufnahmeprozedere

Die Anmeldungen für die Aufnahme in die Sprachheilschule laufen ausschliesslich über die zuständigen schulpsychologischen Dienste. Diese melden die Kinder mit einem eigenen und einem logopädischen Gutachten (vergl. unten stehendes Merkblatt für SPD’s) bis zum 15. Februar bei der für sie zuständigen Sprachheilschule an. Die geografischen Zuständigkeiten der Sprachheilschulen finden Sie auf der Karte.

Bitte melden Sie jedes Kind unbedingt nur bei der für Sie zuständigen Sprachheilschule an.

Für Eltern, deren Kind vom Schulpsychologischen Dienst in einer Sprachheilschule angemeldet wird oder bereits angemeldet ist, finden Informationsveranstaltungen statt.

Formale Aufnahmebedingung ist die Kostengutsprache der zuständigen Schulgemeinde.

Kosten

Zürcher Schulgemeinden
Tagessonderschule CHF 200.- pro Kalendertag
Internat CHF 280.- pro Kalendertag

Im Teilinternat werden die Kalendertage im Verhältnis der benutzten Übernachtungen aufgeteilt.
(Beispiel: Regelmässig zwei Übernachtungen pro Woche = 180 Tage à 280.- und 180 Tage à 200.-)

Ausserkantonale Schulgemeinden
Gemäss IVSE



Verpflegungsbeitrag der Eltern
Der Kanton schreibt einen Elternbeitrag vor. Dabei handelt es sich nicht um ein Schulgeld sondern um eine Beteiligung an den Lebenskosten, die zuhause auch anfallen würden (z.B. Kosten für das Essen).



Die Elternbeiträge werden im Kanton Zürich von den Gemeinden auf Grund entsprechender Weisungen des Kantons erhoben.

Adresse

Sprachheilschule Stäfa
Seestrasse 101
Postfach 229
CH-8712 Stäfa

Telefon 044 928 19 19
Telefax 044 928 19 09

Leitung

Marianne Bauhofer